UKCA-Kennzeichnung – Aktuelle Neuigkeiten zur Kennzeichnung von Produkten für das Vereinige Königreich

Zum 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich (UK) aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Im Rahmen des sogenannten Brexits löst sich das Vereinigte Königreich somit von den Anforderungen der EU. Es ergeben sich Änderungen für den Bereich Maschinensicherheit und neue Vorschriften für Kennzeichnungen von Produkten, die in das Vereinigte Königreich (UK) in Verkehr gebracht werden. Wir berichteten bereits in unserem April-Newsletter darüber.

Für unseren aktuellen Newsletter haben wir uns mit den folgenden Fragen auseinandergesetzt.
In welchen Fällen dürfen Hersteller eine CE-Kennzeichnung verwenden?
Welche Fristen müssen hierfür beachtet werden?
Wo können aktuelle gesetzliche Anforderungen für Produkte eingesehen werden?

Dürfen Hersteller weiterhin eine CE-Kennzeichnung verwenden und welche Fristen gelten?

EU-Richtlinien finden beim Inverkehrbringen von Produkten in das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr. Seit dem 01.01.2021 müssen hingegen Importvorschriften, Zollbestimmungen und nationale UK-Gesetze beachtet werden.

Zunächst erfolgt eine Übertragung der bestehenden Gesetzgebung und Anforderungen der EU in nationales UK-Recht. Zum Zeitpunkt des Brexits kann man also sagen, dass
EU-konform gleichzeitig auch UK-konform bedeutet. Das gilt u. A. auch für Anforderungen an Betriebsanleitungen gemäß 1.7.4. MRL 2006/42/EG. Doch diese Information ist mit Vorsicht zu betrachten! Infolge nationaler Anpassungen der Produktvorschriften müssen Hersteller und Importeure ggf. besondere Anforderungen erfüllen. Zu beachten sind Änderungen und Ergänzungen (Amendments) der UK zu den jeweiligen Produkt-Richtlinien. Es ist also eine dynamische Situation. Möchten Sie Ihr Produkt auf dem UK-Markt in Verkehr bringen, sind eine Normenrecherche sowie Kenntnisse über die aktuellen Amendments der UK obligatorisch.

Eine CE-Kennzeichnung darf noch zeitlich begrenzt verwendet werden. Die Übergangsphase, in der eine CE-Kennzeichnung möglich ist, wurde erst kürzlich von der britischen Regierung um ein Jahr auf den 31.12.2022 verlängert. Für einige Produktgruppen weicht dieser Termin allerdings ab. So gilt z. B. für Medizinprodukte eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2023 (siehe auch https://www.gov.uk/guidance/regulating-medical-devices-in-the-uk). Voraussetzung für das Verwenden einer CE-Kennzeichnung in dieser Zeit ist, dass die Anforderungen der EU- und UK-Gesetzgebung identisch sind. Ergeben sich innerhalb der Übergangsphase Änderungen im EU-Recht, wird eine UKCA-Kennzeichnung verpflichtend. Spätestens ab dem 01.01.2023 wird das CE-Konformitätsbewertungsverfahren sowie die CE-Kennzeichnung innerhalb des UK nicht mehr anerkannt. Das nationale Konformitätsbewertungsverfahren inkl. nationaler Kennzeichnung (United Kingdom Conformity Assessment – UKCA) wird verpflichtend.

In folgenden Ausnahmefällen ist eine UKCA-Kennzeichnung allerdings schon ab dem 01.01.2021 verpflichtend:

  • Die Gesetzgebung schreibt die UKCA-Kennzeichnung vor.
  • Das Produkt erfordert eine obligatorische Konformitätsbewertung durch Benannte Stellen (Anhang IV-Maschinen gemäß MRL 2006/42/EG).
  • Die Konformitätsbewertung wurde von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle durchgeführt und die Konformitätsbewertungsunterlagen wurden
    nicht vor dem 1. Januar 2021 von der britischen Stelle an eine von der EU anerkannte Stelle weitergeleitet.

 

Wo können die aktuellen UK-Richtlinien und Amendments eingesehen werden?

EU-Richtlinien und EU-Normen dürfen in der UKCA nicht aufgelistet werden. Stattdessen werden entsprechende nationale britische Richtlinien und Normen aufgeführt. Die Texte zu den Richtlinien können online über eine Datenbank des The National Archives eingesehen werden (https://www.legislation.gov.uk/). The National Archives verwaltet im Auftrag der britischen Regierung die Veröffentlichung der britischen Gesetzgebung.

Um herauszufinden, welche Anpassungen oder Ergänzungen für europäischen Richtlinien von der britischen Regierung vorgenommen wurden, kann man über diese Datenbank nach entsprechenden Amendments suchen.

Das Pendant zur europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist beispielsweise die britische Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008. Anpassungen und Ergänzungen zu dieser Richtlinie sind im Schedule 12 – Amendment of the Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008 ersichtlich. Hieraus geht hervor, dass die Anforderungen der Maschinenrichtlinien in den Absätzen 2 bis 34 angepasst werden. Die Anpassungen betreffen allerdings hauptsächlich Begriffsdefinitionen und Verweise. Zum Beispiel werden Benannte Stellen (notified nodies) in dem Vereinigten Königreich zu sogenannten authorised bodies. Britische Benannte Stellen (authorised nodies) haben seit dem 01.01.2021 keine Akkreditierung für die EU.

Die Situation bleibt dynamisch

Auch hier möchten wir nochmal anmerken, dass die Informationen aktuell gültig sind und in Zukunft Änderungen unterliegen können. Möchten Sie Produkte im Vereinigten Königreich in Verkehr bringen, müssen Sie die oben genannten Übergangsfristen berücksichtigen und die Vorgaben zum Anbringen des UKCA-Kennzeichen für das zum Zeitpunkt des Markeintritts geltende Produkt berücksichtigen. Die wichtigste Frage in diesem Zusammenhang ist: Werden britische und europäische Produktvorschriften auch in Zukunft weiterhin übereinstimmen oder bewegen sich diese allmählich auseinander? Im letzteren Fall wird es für Hersteller nicht mehr ausreichen, nur die Produktkennzeichnung (CE -> UKCA) anzupassen. Um herauszufinden, welche Anforderungen für Ihr Produkt gelten, müssen entsprechende Normen- und Richtlinienrecherchen durchgeführt sowie Amendments beachtet werden (siehe https://www.legislation.gov.uk/).